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Glossar

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DVDV

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) bildet eine fach- und ebenenübergreifende Infrastrukturkomponente für das E-Government in Deutschland. In diesem Verzeichnisdienst werden jene technischen Verbindungsparameter von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung hinterlegt, die zu ihrer Nutzung benötigt werden.

Logo "DVDV - Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis"

Grundlage des DVDV ist ein Verzeichnisdienst, in dem Behörden und andere Betreiber mit ihren Diensten aufgenommen werden können. Auskunftssuchende und Nutzer des DVDV sind Applikationen (Fachverfahren) und nicht natürliche Personen.

Das DVDV – welches durch die Bundesstelle für Informationstechnik (BIT) gemeinsam mit mehreren Partnern der Kommunen und der Länder entwickelt wurde – hat damit die Funktion einer zentralen Registrierungsstelle für Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Zugleich ermöglicht es eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation von und mit Behörden über die vorhandenen Fachverfahren und auf höchstem Sicherheitsniveau.

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