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Glossar

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IT-Planungsrat

Aus Wikipedia: Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert. Die Möglichkeit dieser Zusammenarbeit wurde mit Art. 91c GG eröffnet. Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) „IT-Staatsvertrag“, der am 1. April 2010 in Kraft trat.

Hier geht es zum Internetauftritt des IT-Planungsrates.

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