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XGewerbeanzeige

Informationsbriefe zur XGewerbeanzeige

XGewerbeanzeige ist der Fachstandard für den rechtssicheren Transport per OSCI an alle Empfänger von Gewerbemeldungen einschließlich An-, Ab- und Ummeldungen. Die elektronische Gewerbeanzeige wurde im Jahr 2016 zur Pflicht.

Aktuelle Informationen werden in Informationsbriefen zur XGewerbeanzeige hier bereit gestellt.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV) vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208) den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, einen einheitlichen IT-Standard für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Stellen nach § 14 Absatz 8 der Gewerbeordnung (GewO) verbindlich festzulegen.

 

Benötigte Zertifikate und DVDV Einträge

Im Unterschied zum Piloten eGewerbe NRW ist nun gemäß der Spezifikation XGewerbeanzeige, Version 1.1, kein DVDV-Dienst für Fehlermeldungen (RTS) vom Empfänger der Informationen aus den Gewerbeanzeigen an die sendenden Stellen – in der Regel die Gewerbeämter – eingerichtet worden. Unter anderem hat dies zur Folge, dass sich die Gewerbeämter nicht im DVDV verzeichnen lassen müssen und aus diesem Grund auch kein DOI-CA (OSCI) Zertifikat aus dem Bereich der V-PKI mehr benötigen.

Die Empfänger der Meldungen benötigen einen Eintrag in DVDV und auch ein Zertifikat.

Diensteaustausch

Empfänger der Meldungen sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landesbehörden für Immissionsschutz, die Landesbehörden für Arbeitsschutz, die Mess- und Eichämter der Länder, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), die Registergerichte, die Landesbehörden für Lebensmittelüberwachung, die Statistischen Landesämter und die Zollverwaltung.