Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen ist "Zentrale Stelle" für das Meldeverfahren über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Es ist befugt, zwecks Durchführung und Sicherstellung eines Erinnerungswesens einen Datenabgleich vorzunehmen und bei fehlendem Teilnahmenachweis die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Abwendung von möglichen Gefährdungen des Kindeswohls zu unterrichten.
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Zentrale Stelle Gesunde Kindheit
Gesetzliche Grundlagen für den Datenabgleich sind § 27 Abs. 3 ÖGDG NRW und § 32a Heilberufsgesetz.