DataClearing

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Datenübermittlung Mammographie-Screening

Gemäß § 5 Abs. 2 des „Gesetzes zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen“ vom 05.04.2005 (KRG NRW) in Verbindung mit der „Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an die Zentralen Stellen bei den kassenärztlichen Vereinigungen“ sind die Meldebehörden verpflichtet, monatlich personenbezogene Daten aller Einwohnerinnen, die am jeweiligen Stichtag das 50. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zwecke der Einladung zur Teilnahme am Mammographie-Screening zu übermitteln.

Die monatliche Übertragung erfolgt an die jeweils zuständige Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe.

Um den Datentransport zu optimieren und den Zentralen Stellen wie auch den Kommunen die Arbeit zu erleichtern, bietet DataClearing NRW ihren Kunden an, die vorhandene OSCI-Struktur zur Datenübermittlung zu verwenden.