DataClearing

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Datenübermittlung Mammographie-Screening

Um was geht es?

Gemäß § 5 Abs. 2 des „Gesetzes zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen“ vom 05.04.2005 (KRG NRW) in Verbindung mit der „Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an die Zentralen Stellen bei den kassenärztlichen Vereinigungen“ sind die Meldebehörden verpflichtet, monatlich personenbezogene Daten aller Einwohnerinnen, die am jeweiligen Stichtag das 50. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zwecke der Einladung zur Teilnahme am Mammographie-Screening zu übermitteln.

Die monatliche Übertragung erfolgt an die jeweils zuständige Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe.

Eine Vielzahl von Kommunen übermitteln bereits Daten an die beiden Zentralen Stellen, zu einem großen Teil aber noch auf Datenträgern.

Um den Datentransport zu optimieren und den Zentralen Stellen wie auch den Kommunen die Arbeit zu erleichtern, bietet DataClearing NRW ihren Kunden an, die vorhandene OSCI-Struktur zur Datenübermittlung zu verwenden.

Technik

Sie erhalten von uns ohne weitere Kosten die Clientsoftware "EVP-NRW Kunde" oder "EVP-NRW Behoerde". Mit dieser Software können Sie die Meldedaten zu dem Dienst „Mammographie" über OSCI übermitteln, je nach Entwicklungsstand Ihres EWO-Fachverfahrens weitgehend automatisiert. Näheres zur Umsetzung finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen (EKR-NRW) (pdf-Dokument, 44 KB)
  • Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung von Meldebehörden an die Zentralen Stellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (MeldDÜV ZStKV NRW) (pdf-Dokument, 12 KB)
  • Schreiben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (pdf-Dokument, 1.276 KB)

Datensatzstruktur

Mit den Kassenärztlichen Vereinigungen wurde die Datensatzstruktur für die Übermittlung der Meldedaten für das Mammographie-Screening vereinbart. Abgestimmte Datensatzstruktur

Datenübermittlung

Erstellen Sie die csv-Datei der zu übermittelnden Meldedaten entsprechend der Satzbeschreibung mit Ihrem Einwohnerverfahren. Speichern Sie die csv-Datei lokal.

Um die Datei zu versenden, erstellen Sie eine Nachricht mit dem „EVP-NRW Kunde“ oder "EVP-NRW Behoerde" und wählen die jeweils zuständige Zentrale Stelle (siehe Tabelle), an den die Daten versandt werden sollen, aus. Dieser Nachricht fügen Sie die csv-Datei im Anhang bei.
  

Datenübermittlung an die

Postfach des Empfängers

Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Mammographie Westfalen-Lippe

Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Mammographie Nordrhein