DataClearing

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Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister

Um was geht es?

Gemäß § 5 Abs. 1 KRG NRW sind die Meldebehörden verpflichtet, alle Sterbefalldaten an das Epidemiologische Krebsregister NRW (EKR NRW) zu übermitteln. Mit Schreiben vom 17.08.2006 hatte das EKR-NRW die Kommunen in NRW über die Datenübermittlung der Sterbefälle gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 KRG NRW informiert. Eine Datenübermittlung an das Krebsregister auf Datenträgern ist nicht zulässig. Hier kommt ausschließlich eine spezielle Import-Software des EKR-NRW zum Tragen. Die Übertragung darf nur von einem PC ohne Internetanbindung über eine ISDN-Verbindung eines zertifizierten Providers erfolgen. Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Sterbefalldaten nur pseudonymisiert an das Krebsregister und an den Pseudonymisierungsdienst übermittelt werden dürfen (gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 und 2 KRG NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 2 KRG NRW).

Um den Kommunen und dem Epidemiologischen Krebsregister NRW (EKR NRW) die Arbeit zu erleichtern, hat DataClearing NRW mit dem EKR NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Städtetag NRW abgestimmt, dass die Sterbefalldaten mittels OSCI an DataClearing NRW übermittelt werden können. DataClearing NRW übernimmt den für die Kommunen umständlichen Weg der pseudonymisierten Datenübertragung. Die Prüfung durch das Innenministerium ergab keinerlei melderechtlichen Bedenken. DataClearing NRW hat mit dem EKR NRW und in Abstimmung mit dem Innenministerium NRW einen Satzaufbau entwickelt, festgelegt und die in NRW tätigen Hersteller von Einwohnerverfahren informiert.

Damit haben die Kommunen vor Ort keine zusätzlichen Aufwende (isolierter PC, ISDN-Anbindung über zertifizierten Provider, Betrieb und Betreuung der EKR-NRW Clientsoftware), sondern könnten ebenfalls die bereits vorhandene OSCI-Struktur über DataClearing NRW nutzen.

Da das Krebsregister schon seit dem 01.07.2005 geführt wird, benötigt das EKR-NRW zur Bereinigung des Krebsregisters einmalig die bearbeiteten Sterbefälle für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.01.2007. Diese Daten sollen möglichst bis zum 25.02.2007 geliefert werden. Ab dem 01.03.2007 sollen die Kommunen laufend monatlich die Sterbefälle an das Epidemiologische Krebsregister NRW übermitteln.

Das Epidemiologische Krebsregister NRW (EKR NRW) hat mit Datum vom 17.08.2006 die Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen aller Städte und Gemeinden in NRW zur Übermittlung von Sterbefalldaten angeschrieben. Darin wird die Dienstleistung von DataClearing NRW als eine (vom EKR NRW bevorzugte) Möglichkeit der Datenübermittlung benannt.

Bei der Nutzung des Dienstes „Datenübermittlung Krebsregister“ haben Sie den großen Vorteil, dass DataClearing NRW den  gesetzlich vorgeschrieben Datenimport in das Krebsregister übernimmt, der laut Mitteilung des EKR NRW nur über einen zertifizierten Provider erfolgen darf. Hier spart Ihre Betriebsstätte mindestens 300 € jährlich allein an Leitungs- und Verbindungskosten.

Vertragliche Regelung

Wenn Sie für die Datenübermittlung "Krebsregister" die OSCI-Struktur von DataClearing NRW nutzen wollen, ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, dass Sie uns mit der Datenübermittlung beauftragen. Hierzu haben wir einen Ergänzungsvertrag zum Nutzungsvertrag DataClearing NRW entwickelt, den wir Ihnen auf Anforderung gern zusenden.

Technik

Sie erhalten von uns ohne weitere Kosten die Clientsoftware "EVP-NRW Kunde". Mit dieser Software können Sie die Meldedaten zu dem Dienst  „Krebsregister" über OSCI übermitteln, je nach Entwicklungsstand Ihres EWO-Fachverfahrens weitgehend automatisiert. Näheres zur Umsetzung finden Sie hier.

Rechtliche Grundlage

Gesetz zur Einrichtung eines flächendeckenden bevölkerungsbezogenen Krebsregisters in Nordrhein-Westfalen (EKR-NRW) (pdf-Dokument, 44 KB)

Datensatzstruktur

Mit dem Epidemiologischen Krebsregister NRW wurde eine Datensatzstruktur für die Übermittlung der Sterbefalldaten zur Bereinigung des Krebsregisters vereinbart. Abgestimmte Datensatzstruktur

Datenübermittlung

Erstellen Sie die csv-Datei der zu übermittelnden Meldedaten entsprechend der  Satzbeschreibung mit Ihrem Einwohnerverfahren. Speichern Sie die csv-Datei lokal.

Um die Datei zu versenden, erstellen Sie eine Nachricht mit dem „EVP-NRW Kunde“ und wählen den Empfänger Krebsregister aus. Dieser Nachricht fügen Sie die csv-Datei im Anhang bei.